Eine Hundehaftpflicht Versicherung soll den Hundehalter vor Schäden, die der eigene Hund verursacht schützen.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern:
Generell gibt es keine einheitlichen Regeln in den Bundesländern, was
das Abschließen einer Hundehaftpflicht-Versicherung betrifft.
In Baden Württemberg gibt es generell keine gesetzliche Pflicht für
eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Ausgenommen aus dieser Regelung
werden verhaltensauffällige Hunde, wie z.B. Hunde die durch schwere
Beissvorfälle bekannt geworden sind oder sogenannte Listenhunde. Für
diese Ausnahmen ist der Abschluß einer Hundehaft-Versicherung Pflicht!
Auch wenn eine Hundehaftpflicht, in Baden Württemberg, offiziell
keine Pflicht für alle Hunde ist, es ist dennoch immer Ratsam seinen
eigenen Hund gegen eventuelle Schäden für den Alltag abzusichern.
Grundsätzlich haftet ein jeder Hundehalter immer für alle Schäden,
die sein Hund gegenüber Dritten verursacht. Dabei spielt es gesetzlich
oft keine Rolle, ob der Hund während dem ein Schadensfall ausgelöst
wurde, angeleint war oder nicht.
Zumindest, in einigen vorgefallenen Versicherungsschäden die ein Hund
verursacht hat, bekommt ein Hundehalter immer, von der Gesetzgebung,
eine sogenannte Mitschuld zum Schadensfall angehaftet.
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