Freitag, 16. Juni 2017

Hundehaftpflichtversicherung- Die Regeln in Baden Württemberg

Eine  Hundehaftpflicht Versicherung soll den Hundehalter vor Schäden, die der eigene Hund verursacht schützen.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern:
Generell gibt es keine einheitlichen Regeln in den Bundesländern, was das Abschließen einer Hundehaftpflicht-Versicherung betrifft.
In Baden Württemberg gibt es generell keine gesetzliche Pflicht für eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Ausgenommen aus dieser Regelung werden verhaltensauffällige Hunde, wie z.B. Hunde die durch schwere Beissvorfälle bekannt geworden sind oder sogenannte Listenhunde. Für diese Ausnahmen ist der Abschluß einer Hundehaft-Versicherung Pflicht!
Auch wenn eine Hundehaftpflicht, in Baden Württemberg, offiziell keine Pflicht für alle Hunde ist, es ist dennoch immer Ratsam seinen eigenen Hund gegen eventuelle Schäden für den Alltag abzusichern.
Grundsätzlich haftet ein jeder Hundehalter immer für alle Schäden, die sein Hund  gegenüber Dritten verursacht. Dabei spielt es gesetzlich oft keine Rolle, ob der Hund während dem ein Schadensfall ausgelöst wurde, angeleint war oder nicht.
Zumindest, in einigen vorgefallenen Versicherungsschäden die ein Hund verursacht hat, bekommt ein Hundehalter immer, von der Gesetzgebung, eine sogenannte Mitschuld zum Schadensfall angehaftet.
www.menschpartnerhund.de

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